Die Forschungszulage
überblick
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) in Deutschland durchführen. Sie ist branchenoffen und richtet sich an Unternehmen unterschiedlicher Größen und Rechtsformen – von Start-ups über den Mittelstand bis hin zu großen Unternehmen.
Anders als viele klassische Förderprogramme ist die Forschungszulage themenoffen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen an Forschung und Entwicklung erfüllt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die sich einer der folgenden Kategorien zuordnen lassen:
Grundlagenforschung: Gewinnung neuen Wissens ohne unmittelbare kommerzielle Anwendung.
Industrielle Forschung: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, häufig bis in die Phase von Prototypen oder Pilotprojekten.
Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen Wissens zur Entwicklung oder wesentlichen Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Systemen.
Ein förderfähiges Vorhaben zeichnet sich in der Regel durch drei Merkmale aus: Es verfolgt eine Neuerung, wird planmäßig durchgeführt und enthält technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten. Routinemäßige Weiterentwicklungen, Standardlösungen oder die bloße Anwendung bekannter Technologien sind dagegen nicht förderfähig.
Wie hoch ist die förderung?
Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte beantragen. Damit kann sich für KMU eine Förderung von bis zu 35 Prozent ergeben.
Bei eigenbetrieblicher Forschung und Entwicklung sind vor allem die Bruttoarbeitslöhne der Mitarbeitenden förderfähig, die im FuE-Vorhaben tätig sind. Auch ein angemessener Eigenaufwand kann berücksichtigt werden. Bei Auftragsforschung werden grundsätzlich 70 Prozent des an den Auftragnehmer geleisteten Entgelts angesetzt.
Für Aufwendungen, die ab 2026 entstehen, beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr.
der antragsprozess
Der Antragsprozess besteht aus zwei Schritten:
Antrag bei der BSFZ: Zunächst wird die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt. Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben als Forschung und Entwicklung eingestuft werden kann.
Antrag beim Finanzamt: Nach Erhalt einer positiven Bescheinigung kann die Forschungszulage nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Die Forschungszulage wird in der Regel mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Ergibt sich ein Verlust, kann die Zulage unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgezahlt werden.
Welche Unterlagen
sind wichtig?
Für einen überzeugenden Antrag sollten Unternehmen ihr Vorhaben klar dokumentieren. Wichtig sind insbesondere:
- Eine verständliche Projektbeschreibung mit Ziel, Problemstellung und geplantem Lösungsweg
- Eine Abgrenzung zum Stand der Technik
- Darstellung der technischen oder wissenschaftlichen Unsicherheiten
- Zeitplan, Meilensteine und beteiligte Mitarbeitende
- Nachweise zu Personalkosten oder Auftragsforschung
häufige herausforderungen
Viele Anträge scheitern nicht am Vorhaben selbst, sondern an der Darstellung. Häufige Probleme sind:
- Das Projekt wird zu sehr als Produktentwicklung beschrieben.
- Die technische Neuerung ist nicht klar erkennbar.
- Der Unterschied zu bereits bekannten Lösungen wird nicht ausreichend erläutert.
- Forschungsrisiken und Unsicherheiten fehlen in der Beschreibung.
- Projektbeschreibung und Kostenangaben passen nicht zusammen.
Eine strukturierte Vorbereitung kann daher entscheidend dazu beitragen, dass das Vorhaben verständlich und überzeugend dargestellt wird.
unsere unterstützung
eviro Consulting begleitet Unternehmen bei der Vorbereitung und Antragstellung der Forschungszulage. Wir prüfen die grundsätzliche Eignung Ihres Vorhabens, entwickeln eine belastbare Projektbeschreibung und bereiten den BSFZ-Antrag strukturiert vor. Dabei übersetzen wir technische Innovationen in eine klare Sprache für die Förderprüfung.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch, um zu klären, ob Ihr Vorhaben Potenzial für die Forschungszulage hat.
